MUSS MAN EINE GENEHMIGUNG EINHOLEN UM LUFTBALLONS STEIGEN LASSEN ZU DÜRFEN?
Immer wieder liest und hört man davon, dass man das Steigen lassen von Ballons anmelden muss. Dies ist aber in den wenigsten Fällen der Fall, deshalb habe ich hier kurz zusammengefasst, wann man das Steigen lassen der Ballons anmelden muss:
- In der Umgebung von Internationalen Verkehrsflughäfen wie z.B. Frankfurt
- im Umkreis von 15 km um Regionalflughäfen
- Im Umkreis von 15 km um Militärflughäfen
- Wenn es mehr als 500 Ballons sind
Zusätzlich dürfen die Ballons nicht gebündelt werden (so genannte „Ballontrauben“), es darf kein brennbares Gas benutzt werden (Helium brennt nicht!) und es dürfen keine harten Gegenstände (wie etwa Holz, Plastik, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe, etc.) an den Ballonen befestigt werden.
Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt sein, so ist nach §16a LuftVO die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich. Dieser Auftrag kann online vorgenommen werden und sollte mindestens 14 Tage vor dem Ereignis beantragt werden.